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Schulordnung                            

 

Vorbemerkung

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrende, liebe Eltern,


es ist schön, dass wir in unserer Schule gemeinsam lernen und arbeiten können. Wir möchten ein Ort der interkulturellen Begegnung in einem vielfältigen musikalisch- künstlerischen Lernumfeld sein, an dem sich unterschiedliche Wissensformen, Kreativität, Sensibilität und ein  kritisches Verantwortungsbewusstsein ausgewogen entfalten können.

 

Um auch in Zukunft eine angenehme und freundliche Lernatmosphäre auf unserem PDSK - Campus zu haben, sind einige Dinge zu beachten.

Verhaltet euch in eurer Schule, der Privaten Deutschen Schule, bitte so, dass alle gern zur Schule kommen, dass ihr andere nicht gefährdet, den Unterricht nicht stört und die Einrichtungen der Schule  nicht beschädigt.  

 

Allgemeine soziale Standards

 

  1. Lehrer und Schüler begrüßen sich freundlich und höflich.
  2. Gespräche mit pädagogischen Inhalten zwischen Lehrenden und Eltern finden zu den dafür vorgesehenen Sprechzeiten statt. Während der Unterrichts- oder Aufsichtszeit werden ausdrücklich keine Elterngespräche geführt.
  3. Gäste werden an der PDSK willkommen geheißen.
  4. Konfliktbewältigung erfolgt ausschließlich gewaltfrei.
  5. Das Mitbringen jeglicher Form von Waffen oder Drogen ist streng untersagt und führt auf Beschluss der Lehrerkonferenz zum Schulverweis.
  6. Niemand wird aufgrund seiner Religion, kulturellen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Herkunft oder seiner vermeintlichen Andersartigkeit diskriminiert bzw. ausgegrenzt. Jeder trägt dazu bei, ein Klima kultureller Offenheit, der Toleranz und des offenen Dialogs zu etablieren und zur bewahren.
  7. Aktives Zuhören, Höflichkeit und Sensibilität bestimmt das Gesprächsverhalten.  
  8. Drohungen, Erpressung oder Androhung von Gewalt führen zum Hausverweis.
  9. Kommunikationen werden in einer Sprache geführt, die es allen an einem Gespräch beteiligten Personen ermöglicht, dem Inhalt zu folgen, ggf. ist eine Übersetzung zu organisieren.
  10. Informationen an größere Empfängergruppen bedürfen der Unterschrift der Leitung der Schule. (Elternbriefe, Veröffentlichungen, Zeitungsartikel, etc.)
  11. Eltern und Lehrende informieren sich regelmäßig auf der Homepage der PDSK.
  12. Persönliche Informationen werden unter Beachtung des Datenschutzes behandelt. (Notenbücher, Klassenbücher, Fotos usw.)

 

Vor dem Unterricht

 

  1. Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich fünf Minuten vor dem Unterrichtsbeginn im Unterrichtsraum und bereiten sich mit dem Klingeln um 7:45 auf den Unterricht vor, welcher pünktlich um 7:50 Uhr beginnt.
  2. Mäntel, Jacken o.Ä. werden an den dafür vorgesehenen Plätzen gelagert. Die Schultaschen der Kinder [stehfähige Schulranzen mit Schulterriemen, keine Trollies] im Grundschulbereich stehen neben den Tischen. Getränke und Essen befinden sich während der Unterrichtsstunden in den Schultaschen. Erscheint die Lehrkraft 5 Minuten nach dem Unterrichtsbeginn nicht, meldet sich die Klassensprecherin/ der Klassensprecher oder ein anderes Klassenmitglied im Sekretariat.
  3. Der Klassendienste erledigen bereiten das Klassenzimmer für den Stundenbeginn vor. 

 

Allgem. Hinweise zum Unterricht und den Pausen

 

  1. Das Unterrichtsende richtet sich grundsätzlich nach den vorgegebenen Unterrichtszeiten und wird im Einklang mit diesen von den jeweiligen Lehrenden bestimmt. Der Raum wird in einem ordentlichen Zustand verlassen. (Tafeln, Tische, Fußboden müssen sauber sein; siehe auch Aufgaben der Klassendienste)
  2. In den kleinen Pausen wird die Pausenaufsicht durch die Lehrenden gewährleistet. Die Schülerinnen und Schüler verbringen die kleinen Pausen in den Klassenräumen. Die Lehrenden verlassen die Klassenräume vor den großen Pausen zuletzt und kontrollieren den ordnungsgemäßen Zustand der Klassenräume sowie die ordnungsgemäße Verrichtung der Ordnungsdienste.
  3. Der Garten steht den Kindern als Pausenhof zur Verfügung. Folgende Gebiete sind nur mit Genehmigung von bzw. in Anwesenheit einer Lehrkraft zu betreten:

 

-         Kindergartenspielbereiche [von Hügeln abgegrenzter Bereich des Kindergartens, der Kinderkrippe]

-         Pool und Poolrand

-         Nicht fertig gestellte Außenbereiche [Umkleideräume, Außentoiletten]

-         Buseinfahrt

-         Versorgungseinfahrt Mensa [hinter der Turnhalle]

-         Turnhalle

 

  1. Verantwortlich für die Pausenaufsicht in den Gängen des Schulgebäudes sowie im Garten sind die Aufsicht führenden Lehrenden bzw. die verantwortlichen Pausendienste. Während der großen Pausen befinden sich die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nicht im Unterrichtsgebäude, Ausnahmen bilden Förderklassen oder besondere Absprachen mit den Lehrenden.
  2. Während der großen Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler den Pausenhof nicht verlassen.
  3. Die Kinder werden durch das Schulklingeln bzw. die Pausenaufsicht informiert, wann die Pause beendet ist und die Kinder wieder in die Klassenräume zurückkehren müssen.
  4. Die großen Pausen werden 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn beendet. Nach dem die Schülerinnen und Schüler die Klassenräume betreten bereiten sie sich auf den Unterricht vor.
  5. Bei Havarien und Feueralarm ist der Schulkomplex über die bekannten Fluchtwege zu verlassen. [siehe Evakuierungsplan]
  6. In den Fach- und Computerräumen gilt ein generelles Ess- und Trinkverbot.
  7. Innerhalb des Gebäudes ist eine erhöhte Rücksichtnahme erforderlich. Deshalb sind das Toben, Rennen und Ball spielen im Schulgebäude nicht zuletzt wegen der erhöhten Verletzungsgefahr nicht erlaubt. Während der Unterrichtszeiten erfolgt der Weg durch das Schulgebäude ohne Störgeräusche.
  8. Die Toiletten sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Toiletten werden von Jungen und Mädchen getrennt benutzt.
  9. Auf den Toiletten des Kindergartens ist eine ständige Toilettenaufsicht vorhanden.
  10. Die Klassenlehrer unterstützen die Sport- und Ballettlehrer bei der Aufsicht der Kinder während der Umkleidezeit auf der Basis sinnvoller individueller Absprachen.
  11. Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol, Tabakwaren und anderen Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände sowie in den Bussen nicht gestattet. Die Schule ist eine rauchfreie Zone.
  12. Jeder gewerbliche Handel ist auf dem Schulgelände verboten. Ausnahmen können nur durch die Schulleitung genehmigt werden.
  13.  Die Schuleinrichtungen sind schonend zu behandeln. Bei der Beseitigung von vorsätzlich oder grob fahrlässig entstandenen Schäden gilt das Verursacherprinzip.
  14. Aushänge auf dem Schulgelände, Sammelbriefe an Eltern o.Ä. bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Sie werden an dafür vorgesehenen Stellen ausgehängt bzw. in der dafür vorgesehener Form verfasst. Werbung ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Ausnahmeregelungen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

 

 Im Unterricht

  1. Zu Begin der Unterrichtsstunde stehen die Schülerinnen und Schüler auf.
  2. Während der Unterrichtsstunden werden keine Kopfbedeckungen, Jacken oder Handschuhe getragen.
  3. Zum Unterricht dürfen in der Regel keine offenen Getränkebehälter, Jogurtbecher o.Ä. mitgenommen werden. Essen und Kaugummikauen ist während des Unterrichts untersagt. Trinken ist mit Erlaubnis des Lehrenden in dafür vorgesehenen sehr kurzen Trinkpausen in den Sommermonaten erlaubt.
  4. Während des Unterrichts ist die Verwendung von Musik- bzw. Radiogeräten aller Art, z.B. MP3-Player, I-Pod, Handys nicht gestattet. Handys sind in jedem Fall abzuschalten. Die Verwendung von Handys ist lediglich auf dem Heimweg gestattet. Für den Verlust von Handys oder anderen elektronischen Geräten trägt die Schule keine Verantwortung.
  5. Während des Unterrichts sind Konzentration, Lernbereitschaft, gegenseitige Achtung und Respekt Grundprinzip.
  6. Die Klassenräume sowie die einzelnen Arbeitsplätze werden ordentlich und sauber verlassen. In Abhängigkeit davon entscheidet der jeweilige Lehrende, inwiefern die Pause angetreten werden kann.

 

 

Schulbesuch, Versäumnisse, Befreiung

 

  1. Die Unterrichtszeiten werden durch den ausgereichten Stundenplan festgelegt.

 

  1. Die Schülerinnen und Schüler kommen pünktlich und regelmäßig zum Unterricht.

 

  1. Bei Krankheit ist am 1. Tag eine Meldung im Schulbüro sicherzustellen. Ist ein Schüler/ eine Schülerin erkrankt, so ist eine ärztliche Krankschreibung spätestens am 3. Fehltag rückwirkend ab dem 2. Fehltag vorzulegen. Im Schulbereich können die Kinder an 3 nicht aufeinander folgenden Tagen mit Entschuldigung der Eltern fehlen. Im Kindergartenbereich können die Kinder 25 Tage pro Schuljahr mit Entschuldigung der Eltern fehlen. Der Besuch der Kinderkrippe ist von diesen Regelungen ausgenommen.

 

  1. Entsprechend dem Schulgesetz besteht Schulpflicht. Längere Freistellungen vom Unterricht können daher nur in gut begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Ausnahmeregelungen sind nur auf schriftlichen Antrag und dessen Genehmigung durch die Schulleitung möglich.

 

  1. Fehlt eine Schülerin/ ein Schüler unentschuldigt bzw. ohne ärztliche Bescheinigung im Unterricht, so kann dies spätestens der 6. Fehlstunde disziplinarisch mit Abmahnungen geahndet werden. Nach der 3. Abmahnung kann die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgen.

 

  1. Versäumte Leistungen und Unterrichtsinhalte sind in der Regel durch die Schülerin/ den Schüler selbständig nachzuarbeiten. Die Schule bietet nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten dabei Hilfe an.

 

  1. Alle Disziplinarmaßnahmen werden in den Schülerakten aufbewahrt und entsprechend vermerkt.

 

 

Fehlen bei Klausuren und Tests

 

  1. Ist eine Schülerin/ ein Schüler unentschuldigt zur Klausur/ Test erschienen, kann die betreffende Lehrkraft die Arbeit mit „ungenügend“ bewerten. Die Fachkraft entscheidet nach pädagogischem Ermessen im Einzelfall. Klausuren, Klassenarbeiten und Zeugnisse werden von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und sind im Schulbüro zu archivieren.

 

  1. Der Schüler/ die Schülerin kann den Grund des Versäumnisses auch – unverzüglich – der Klassenleitung, der Fachlehrkraft oder dem Schulbüro telefonisch mitteilen. Die telefonische Entschuldigung entbindet nicht von der Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung oder ggf. der Vorlage eines ärztlichen Attests.

 

  1. Versäumt eine Schülerin/ ein Schüler eine Klausur durch Krankheit, so wird diese in der Regel nachgeholt. Nachschreibetermine von Klausuren/ Tests werden durch die jeweiligen Fachlehrer festgelegt. Der Termin wird mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben.

 

  1. Kann bei wiederholtem oder längerem entschuldigten Fehlen die Leistung einer Schülerin/ eines Schülers in einem Fach nicht hinreichend beurteilt werden, so entscheidet die Lehrkraft, ob eine schriftliche Feststellungsprüfung in diesem Fach stattfindet. Diese ist der Schülerin/ dem Schüler zuvor unter Hinweis auf den Prüfungsstoff anzukündigen. Es wird höchstens eine Feststellungsprüfung pro Fach im Schulhalbjahr durchgeführt.

 

  

Änderung der Anschrift

 

Jede Änderung der Post- bzw. Wohnanschrift sowie anderer wichtiger Daten ist unverzüglich dem Schulbüro mitzuteilen. Die Änderungen werden im Schulbüro unter Beachtung des Datenschutzes entsprechend bearbeitet.

 

Schadenersatz

 

Die Einrichtungsgegenstände und technischen Geräte des PDSK Campus sind ordentlich und pfleglich zu behandeln. Gleiches gilt für die Anpflanzungen des Gartens sowie den Poolbereich. Für mutwillige Beschädigungen oder Zerstörung werden die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.

 

 

Ordnungsdienst

 

  1. Der Ordnungsdienst wird innerhalb der Klasse geregelt. Es wird empfohlen, einen Ordnungsdienst einzurichten, der wöchentlich wechselt. Seine Aufgaben bestehen darin, für Kreise und Unterrichtsmaterialien zu sorgen, die Tafel zu säubern und für Ordnung im Klassenraum zu sorgen.

 

  1. Die Fachlehrkraft achtet nach den jeweiligen Unterrichtsstunden darauf, dass der Ordnungsdienst seinen Pflichten nachkommt und die Fenster, Schränke, Türen verschlossen sind.

 

 

Haftung für abhanden gekommene Gegenstände und Geld

 

  1. Für abhanden gekommene Gegenstände und Geld übernimmt die Schule keine Haftung. Es besteht kein Versicherungsschutz. Fundsachen sind in der Schulklinik  abzugeben und gegebenenfalls wieder dort gegen Unterschrift abzuholen.

 

 

Bussystem

 

    1. Die Busbegleitung ist für die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler, welche den Bus benutzen, vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss verantwortlich. Die Anweisungen der Busverantwortlichen sind zu befolgen.
    2. Die Busdamen sind für die Disziplin, Ordnung, die ordnungsgemäße, sichere Übergabe der Kinder an die Empfangsberechtigten gegen Vorlage der Buskarten verantwortlich.
    3. Passagiere, die den Anweisungen des Buspersonals nicht folgen, werden ggf. von der Benutzung des Bussystems temporär oder grundsätzlich ohne Rückerstattung der Busgebühren ausgeschlossen.
    4. Die Busse fahren nach Fahrplan und warten nicht auf evt. verspätete Passagiere.
    5. Eltern oder andere nicht autorisierte Personen dürfen die Busse nicht betreten.
    6. Die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern des Bussystems und Eltern muss respektvoll und höflich erfolgen.
    7. Die Busbegleiterinnen haben die Erreichbarkeit per Telefon sicherzustellen. Ladekabel sind in jedem Bus vorhanden. Die Busdamen führen Listen mit den aktuellen Telefonnummern der Eltern sowie ein funktionstüchtiges Mobiltelefon mit sich. Das Schulsekretariat ist verpflichtet, Adressänderungen noch am selben Tag an das Bussystem sowie die Klassenleitungen weiterzugeben.
    8. Für jegliche durch Schülerinnen und Schüler verursachte Schäden an den Bussen haften die Erziehungsberechtigten.
    9. Das Einsteigen und Aussteigen erfolgt ausschließlich auf dem Schulgelände nach einem fixen Plan im Bereich der Einfahrt. Während des Ein- und Aussteigens ist der Motor aller  Busse innerhalb des Schulgeländes abzuschalten.
    10. Die Kinder aus dem Kindergarten werden von den Busdamen von den Gartentüren persönlich abgeholt. Dies setzt voraus, dass sich die Kinder zu den Abholzeiten in den Klassenräumen befinden. Die Schulkinder besteigen die Busse selbständig.
    11. Die Kinder nehmen während der Fahrt ihren Platz ein.
    12. Die Busbegleiterinnen kontrollieren anhand einer Liste kurz vor der Abfahrt, dass alle Passagiere im Bus sind.
    13. Die Abfahrt ist nur bei geschlossener Tür und nur auf Signal des Buskoordinators  gestattet. Alle Busse im Bereich der Auffahrt verlassen gleichzeitig das Schulgelände!

 

    1. Ein Buswechsel während des Schuljahres  ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte ein Wohnortwechsel während des Schuljahres stattfinden oder eine Notsituation eintreten, so kann auf schriftlichen  Antrag, welcher seitens der Eltern an die Busleitung gestellt wird, eine Ausnahme gewährt werden. Der Antrag muss mindestens 5 Arbeitstage vor dem gewünschten Wechseltermin schriftlich gestellt werden. Die Busleitung ist verpflichtet, in diesen Fällen die Unterschrift Schulleitung, der Buchhaltung und des Klassenleiters einzuholen. [siehe Laufzettel]

 

    1. Sollte ein Kind den Bus morgens oder abends ausnahmsweise nicht benutzen, so ist ein schriftlicher Antrag an die Busleitung zu stellen. Der Antrag gilt dann als genehmigt, wenn dieser durch den Klassenleiter und den Buskoordinator unterschrieben worden sind.

 

    1. Busverzögerungen sind von den Klassenlehrern im Sekretariat zu melden. (Name der Schülerin/ des Schülers sowie Busnummer)

 

    1. Werden Kinder ausnahmsweise am Morgen selbst zur Schule gebracht ohne dass der Bus genutzt wird, muss unbedingt der Buskoordinator schriftlich informiert werden. Dieser leitet die Information an den Klassenleiter weiter. Sollen diese Kinder am Nachmittag den Bus benutzen, so ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, welche von der Klassenleitung und der Busleitung unterschrieben werden muss. Telefonische Vereinbarungen sind grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann eine telefonische Absprache ausschließlich mit Genehmigung der Schulleitung erfolgen.

 

 

  1. Das Bussystem basiert auf komplementären Buskarten. Sowohl die Kinder, als auch die Eltern erhalten eine Buskarte. Die Lehrenden in der letzten Unterrichtsstunde haben darauf zu achten, dass die Kinder ihre Buskarte mit sich führen. Die Kinder werden lediglich an die Erziehungsberechtigten bzw. jene Personen übergeben, die die entsprechende Karte besitzen.

 

  1. Sollte es auf Wunsch der Erziehungsberechtigten eine andere Vereinbarung geben, so ist diese schriftlich, mit Unterschrift im Sekretariat zusammen mit den Schülerakten zu archivieren. Sollte die abholende Person dem Lehrenden nicht bekannt sein, so ist ein Vorzeigen des Ausweises unbedingt erforderlich. Die Personendaten müssen mit den Daten in der schriftlichen Vereinbarung übereinstimmen.

 

  1. Sollten Eltern ihr Kind zu spät, d.h. nach 15:30  abholen, so wird der Tagessatz für den Späthort berechnet.  

 

Schulkleidung

 

Das Tragen einer sauberen und ordentlichen Schuluniform ist verbindlich.

 

Verstöße gegen die Schulordnung

 

Bei Verstößen gegen die Schulordnung müssen die Schülerinnen und Schüler mit folgenden Maßnahmen rechnen:

 

-          mündlich ausgesprochener Verweis mit Vermerk in der Schülerakte

-          schriftlicher Verweis mit pädagogischen Auflagen

-          Suspension vom Unterricht (max. 3 Tage)

-          Abmahnung

-          Umsetzung in eine Parallelklasse

-          Kündigung und Verweis von der Schule

 

 

Bei der Anwendung von erzieherischen Maßnahmen soll die Wiedergutmachung einen sinnvollen Zusammenhang zum Verstoß haben. Den Lehrkräften und der Schulleitung stehen folgenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung:

 

-          Nacharbeiten nachlässig angefertigter Arbeiten

-          Soziale Dienste an der Schule

-          Ersatz eines angerichteten Schadens oder

-          eine schriftliche Stellungnahme

 

Im Sinne eines für alle angenehmen Schullebens, ist es zu wünschen, dass die o.g. Maßnahmen so selten wie möglich ergriffen werden müssen.

 

Es ist die besondere Aufgabe der Klassenlehrer der Klassen das Verständnis der Schulordnung  Kindern in angemessener Form zu erarbeiten.  

 

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