Liebe Eltern,
Wir wünschen uns eine „Bildungspartnerschaft“ mit Ihnen als Eltern! Kinder sind unsere Zukunft und unsere Gegenwart – unter diesem Motto arbeiten und leben wir in unseren Schulen, Horten und Kindereinrichtungen. Wir wollen Ihnen und Ihren Kindern Partner in Sachen Lernen sein und wünschen uns mit Ihnen eine Bildungspartnerschaft für Ihre Kinder. Unser Wunsch mit Ihnen eine Bildungspartnerschaft für Ihr Kind einzugehen bedeutet mehr als nur eine Partnerschaft in der Erziehung für Ihr Kind und setzt eine Mitarbeit von Eltern in der Schule insbesondere im Rahmen der Projektarbeit, Exkursionen, AG, Kursen, Interessengruppen usw. voraus. Diese Voraussetzung wollen wir gemeinsam mit Ihnen schaffen und bitten aus diesem Grund um Ihre aktive Mithilfe.
In welchem Rahmen ist die Bildungspartnerschaft denkbar? Eltern, Familienangehörige haben einen unerschöpflichen Schatz an Wissen über das „Leben“. Diesen Schatz wollen wir gemeinsam heben. Wir möchten unsere Eltern in die Projektplanung einbeziehen - das bedeutet:
• Eltern bringen Ideen ein und übernehmen Aufträge
• besorgen Bücher, Materialien oder Werkzeuge
• vereinbaren Besuchstermine bei Handwerksbetrieben, Firmen oder kulturellen Einrichtungen
• Eltern leiten Kleingruppen an
• stehen als Interviewpartner zur Verfügung
• bringen bestimmte Kompetenzen ein und
• werden z.B. bei Projekten wie „Berufe“ oder „Wohnen“ am Arbeitsplatz oder in der Wohnung besucht
Was ist der Nutzen für unsere Kinder?
• unser Bildungsangebot erweitert sich um wichtige Bereiche des täglichen Lebens
• der Unterricht wird abwechslungsreicher und interessanter
• unsere Kinder gewinnen andere Erwachsene als Gesprächspartner (Vorbild, Rollenmodell)
• die sprachliche und kognitive Entwicklung wird beschleunigt
• wir erreichen verbesserte soziale Kompetenzen
• Bildungsprozesse werden in der Familie initiiert
• die Aktivitäten der Eltern werden im Ergänzungsbereich deutlich
• durch Einbeziehung des aktiven Teils der Eltern können Meinungsunterschiede zwischen Eltern und Schule ausgeglichen werden
Elternrat und Mitbestimmung Eine wichtige Aufgabe in der Entwicklung unserer Bildungspartnerschaft kommt dem Elternrat zu. Mit Beginn des Schuljahres werden im ersten Elternabend die Elternvertreter jeder Klasse gewählt. Die Elternabende liegen an unseren Schulen in der Hand der Klassenlehrer. Es stehen ein Elternsprecher und ein stellvertretender Elternsprecher zur Wahl. Nach der Wahl werden die Elternvertreter durch die Leitung der Schule zur ersten Zusammenkunft eingeladen und der Schulelternsprecher und dessen Vertreter gewählt.
Aufgaben der Elternsprecher einer Klasse an einer freien Schule[1]
Gespräche mit den Lehrern führen, bei denen es z.B. Probleme bei der Bewertung oder mit der Disziplin im Unterricht gibt.
Die Klasse bei Wanderungen oder ins Schullandheim begleiten.
Bereit sein für Hilfstätigkeiten wie z. B. bei Schulfesten oder im Rahmen der Tätigkeit eines Fördervereins Kuchenverkauf auf Schulbasaren.
Aber: Viel mehr noch stellen sie eine Verbindung zwischen Eltern und Schule her und sind ein „guter Geist“, der die Vorschläge, Probleme und Aktivitäten der Eltern aus der Klasse aufnimmt und sie weiterleitet, der um Verständnis auf beiden Seiten wirbt, der aber auch eine Sache konsequent und kompetent verfolgen und erledigen kann.
Was müssen sie tun?
o Mit dem Klassenlehrer die Elternabende vorbereiten;
o im Elternrat der Schule mitwirken, das heißt, sich auch Gedanken über die im Schulleben stattfindenden Ereignisse zu machen (Stichworte: Hausordnung, Angebote, Projekttag und Feste der Schule, Schulweg, Essensversorgung, Schulwettbewerbe, ...)
o Hilfe holen, wo Sie selbst nicht weiter kommen (Beratungsstellen).
Denken Sie daran: Die Zusammenarbeit Eltern – Lehrer erleben Kinder und Jugendliche entweder motivierend oder destruktiv.
Aufgaben des Elternrates an unseren Schulen
Als gewählter Elternsprecher ihrer Klasse sind sie automatisch Mitglied des Elternrates ihrer Schule. Der Elternrat ist die Interessenvertretung der Eltern an der Schule; Lehrer und Schulleiter sind nicht weisungsberechtigt.
o Der Elternrat unterstützt die Elternarbeit in den Klassen der Schule.
o Er nimmt Anregungen sowie Probleme von den Eltern aus den Klassen entgegen und regt eine Klärung an (Schule, Bildungsstätte, Schulträger).
o Der Elternrat informiert die Eltern in der Klasse und gewinnt sie für gemeinsame Aktionen.
o Der Elternrat wird durch den Schulleiter über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule unterrichtet.
o Der Vorsitzende des Elternrates (oder sein Beauftragter) lädt rechtzeitig aller 6 bis 8 Wochen ein und stimmt den Termin mit der Leitung der Schule ab. Mit der Einladung teilt er die Tagesordnung mit. Er ist Leiter der Beratung. Der Schulleiter/Hortleiter sollte nach Möglich- und Verfügbarkeit an den Sitzungen teilnehmen, wenn er genauso eine Einladung erhalten hat.
o Der Elternrat verwaltet sich selbst.
o Der Elternrat kann sich eine Geschäftsordnung geben. Die Tätigkeit des Elternrates ist unentgeltlich, sie kann durch freiwillige Beiträge und einen Förderverein finanziert werden. Die Finanzierung liegt außerhalb der Verantwortung der Schule.
Wer ist unser Schulträger und welche Aufgaben hat er?
Schulträger aller Rahn-Schulen ist die Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbH. Nach sächsischem Recht sind wir somit Schulen in freier Trägerschaft. Fast alle Rahn-Schulen sind staatlich anerkannt und alle arbeiten nach dem gleichen pädagogischen Konzept.
Ausschließlich unser Schulträger ist für die Sicherung der pädagogischen und personellen sowie der sächlichen Belange unserer Schulen zuständig und unterliegt der Schulaufsicht durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus bzw. die regionalen Bildungsagenturen.
Vertreter des Schulträgers vor Ort und somit Ansprechpartner für Schüler und Eltern sind die Schul- und Hortleiter. Sollten Fragen und Probleme der Eltern auf der Ebene der Schul- und Hortleitung nicht oder nicht zufriedenstellend gelöst werden können, so ist der nächste Ansprechpartner der Leiter Bildungsmanagement und somit der vorgesetzte Leiter in der nächst höheren Hierarchie. Elternbriefe bzw. Elternwünsche, die direkt an den Schulträger bzw. die Geschäftsleitung gesandt werden, werden grundsätzlich zur Klärung an die Schulleiter bzw. Leiter Bildungsmanagement zurück gegeben.
<//font> Die Hinweise sind der 1. Handreichung für Elternsprecher in Sachsen, 2. Auflage, entnommen. |