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      Beitragsordnung vom 06.Oktober 2009

 

 

Präambel: Die Mitgliedschaft im Förderverein für Hort und Freie Grundschule e.V. ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Mitgliedsbeitrages zur Unterstützung und Erreichung des Vereinszwecks beizutragen.

 

 

1.Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages

 

Der Mindestjahresbeitrag für jedes angefangene Jahr der Mitgliedschaft beträgt derzeit 25 Euro . Höhere Mitgliedsbeirtäge und Spenden sind jederzeit willkommen. Der Mindestbeitrag wird von der Mitglieder-   versammlung festgelegt.

 

2.Ermäßigungen

 

Bei bedürftigen Mitgliedern, die zum Nachweis für ihre Bedürftigkeit den Leipzig-Pass vorlegen, kann der derzeit geltende jährliche Mitgliedsbeitrag von 25 Euro auf 10 Euro reduziert werden. Dies erfordert einen schriftlichen Antrag.Der Leipzig-Pass muss jährlich spätestens 1 Woche vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages von den jeweils betroffenen Mitgliedern der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister vorgelegt werden. Sollte der Leipzig-Pass nicht fristgerecht vorgelegt werden, wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.

 

3. Fälligkeit des Beitrages

 

Der Mitgliedsbeitrag wird mit dem Vereinseintritt, in den Folgejahren jeweils zum Jahresanfang in voller Höhe fällig. Die Zahlung des Beitrages erfolgt grundsätzlich durch Lastschrifteinzug. Bei Lastschrifteinzug verpflichtet sich das Mitglied zur rechtzeitigen Mitteilung über eine Veränderung der Bankverbindung. Die durch fehlende Deckung, falsche oder geänderte Kontodaten verursachten Rücklastschriftgebühren sind vom betroffenen Mitglied dem Förderverein zu erstatten. Sollte ein Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Rückstand geraten, kann dies zum Ausschluss des Vereinsmitglieds führen.

 

4. Spendenbescheinigung

 

Über geleistete Mitgliedsbeiträge und Geldspenden kann sich das jeweilige Mitglied nach den Vorgaben des Einkommensteuerrechts sowie den Freistellungs- und Steuerbescheiden der Finanzbehörde einen vereinfachten Zuwendungsnachweis auf der Internetseite des Vereins unter www.rahndittrich.de/gs-lpz selbst ausdrucken. Auf Wunsch und bei Beträgen über 200,00 Euro wird eine förmliche Spendenbescheinigung durch den Förderverein ausgestellt.

 

5. Austritt / Kündigung

 

Die Kündigung wird mit Zugang an den Fördererverein wirksam und schriftlich bestätigt. Der für das laufende Jahr bereits entrichtete Mitgliedsbeitrag wird nicht zurück erstattet. Gleiches gilt für Sach- und Geldspenden.

 

 

 

Für den Vorstand:

 

1. Vorsitzender:  Dirk Wottgen

2. Vorsitzender:  Frank Schöne

 

 

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